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» Aussetzung eines festgesetzten Marktes für ein Jahr «

Hallo Karlsdorf,

es handelt sich um einen dauerhaft festgesetzten Jahrmarkt. Eine Sondernutzungserlaubnis wurde sicherlich von der zuständigen Stadt erteilet (wofür wichtig?).
Die in § 69b Abs. 1 GewO aufgeführten Gründe passen nicht. Der (die) Veranstalter wollen die Veranstaltung in "jüngere Hände" übergeben, haben aber bisher noch keine Nachfolge. Sollte die Suche nun bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht erfolgreich sein, sollte eben die Veranstaltung 2014 ausfallen und 2015 wieder stattfinden.

Gruß
claysch



Gepostet am 01.10.2013 um 11:12 von:
Benutzer: claysch
Der Original-Beitrag :
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