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Hallo,
nach diesem Schema arbeiten wir schon viele Jahre. Hilfreich sind aber noch die Übersichten über das Vorprüfungsverfahren und die Gegenüberstellung der Unterscheidungsmerkmale der Veranstaltungsarten. Alles dies kann man in dem Büchlein "Märkte, Messen, Ausstellungen- Gewerbliches Handbuch für Verwaltung und Wirtschaft" , Meyer-Hentschel/ Rindermann, vom Verlag W. Kohlhammer nachlesen.

Hier noch ein Hinweis zu Ausstellungen:
Abgrenzung zu Musterungen und Hausmessen íst zu beachten. Bei diesen Veranstaltungen werden oft nur bestimmte Firmen zugelassen (Vertragspartner o.ä.). Einschränkung der Teilnahme darf § 70 GewO nicht widersprechen.

Viele Grüße
Marion Karsdorf



Gepostet am 01.10.2013 um 10:05 von:
Benutzer: Karsdorf
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=85385#post85385


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