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[quote][i]Original von catweazle[/i]
Lieber gmg und lodermulch und andere Besorgte,

bleibt ruhig.
Grade wurde das Systempaket ZK-1 Hessen für dort ansässige Spielhallen in Verbindung mit der Sperrdatei fertiggestellt.
Das wird bis Ende Dezember dann in jeder Spielhalle zu finden sein und auch zentral einsehbar registriert sein.

Ab Januar 2014 ist Hessen als erstes Bundesland sauber!
Die Zutrittskontrollregeln sind eindeutig.
Keinen Zutritt in die Spielhallen haben:
-Jugendliche
-Eigengesperrte Spieler
-Fremdgesperrte Spieler
-Personen ohne Einkommensmöglichkeit
-Personen die von Dritten als auffällig gemeldet werden
-Personen die überschuldet sind
-Personen die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen
-Personen die für ihre Verhältnisse dauernd zu hohe Einsätze spielen

Jede Sperre dauert mindestens ein Jahr.

Wer in der Spielhalle wegschaut, egal ob Aufsicht oder Betreiber ist dran!
Bei Fahrlässigkeit 25.000€uro plus Konzession weg.
Bei Vorsatz 100.000€uro, Konzession und Halle weg.

hi,

woran erkenne ich :

- Personen ohne Einkommensmöglichkeit
- Personen die von Dritten als auffällig gemeldet werden
-Personen die überschuldet sind
-Personen die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen
- Personen die für ihre Verhältnisse dauernd zu hohe Einsätze spielen


Soll das heissen, dass der Spieler zukünftig seine Schufaauskunft, seine Steuererklärung, eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis oder ähnliches beim Besuch einer Spielhalle/Wettannahmestelle/Lottoannahmestelle/Spielbank etc. mitzubringen und irgendwelchen Angestellten vorzulegen hat.

Auch die Abgabe von Alkohol könnte zukünftig nur noch erfolgen, bei Vorlage aktueller (unbedenklicher) Leberwerte !  Wand    Wand    Wand  

grüsse



Gepostet am 28.09.2013 um 19:07 von:
Benutzer: rosebud
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=85317#post85317


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