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M. E. spielt es überhaupt keine Rolle, in welches rechtliche Kleid sich jemand begibt. Maßgeblich ist alleine, ob durch die Tätigkeit oder eine Teiltätigkeit, die mehr als nur unbedeutender Annex ist, Gewinnerzielungsabsicht besteht. Die kann auch darin bestehen durch die Teiltätigkeit Überschüsse zu erzielen, durch die eine andere Tätigkeit subventioniert wird.



Gepostet am 18.09.2013 um 13:43 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
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