Forum-Gewerberecht
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Die Mensen sind für jedermann zugänglich. Das Essen für die Studenten und Hochschulmitarbeiter ist zwar subventioniert, aber übliche Gäste können dort auch ihr Essen einnehmen (zahlen halt den vollen Preis).
Die Studentenwerke Rostock berufen sich darauf, d. sie eine Anstalt öffentlichen Rechts sind und vom Land gefördert werden. Somit sind sie der Meinung, d. die einzelnen Mensen nicht anzeigepflichtig sind.
Gruß aus Rostock
Gepostet am 18.09.2013 um 12:07 von:
Benutzer: A.Pohnke
Der Original-Beitrag :
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