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Hallo in die Runde,

zum Thema der Anwendung des GastG (Bund) auf Mensen gibt es einen interessanten Aufsatz von Pöltl im Gewerbearchiv 2004, S. 184.

Der Aufsatz kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
"Mensen und die Studentenwerke als ihre Träger können sich nicht dadurch den Vorgaben des GastG entziehen, dass sie sich auf ihre öffentliche Aufgabenerfüllung berufen. Öffnen die Mensen ihren Betrieb – wenn auch nur zeitweise – für die Allgemeinheit, finden zumindest insoweit die Vorschriften und Vorgaben des GastG Anwendung, weil die Verpflegung Dritter der Erzielung von (Mehr)Einnahmen dient. Die Mensen treten damit in Konkurrenz zu privaten Gaststätten und betätigen sich wirtschaftlich. Sie nehmen Aufgaben wahr, die vom Gesetzgeber nicht vorgesehen sind...."

Freundliche Grüße

R. Land

Edit, 19.09.2013, 09:25 Uhr: Seitenangabe der Quelle korrigiert



Gepostet am 18.09.2013 um 11:24 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
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