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 Moin  

Wer kann mir helfen?

Das Studentenwerk Rostock betreibt insgesamt 5 Mensen in Rostock und das bereits seit ein paar Jahren.

Im letzten Telefonat mit der Geschäftsführung versuchte ich zu erkllären, warum die einezlnen Mensen gewerblich angezeigt werden müssen.
Problem nur, die Geschäftsführung ist anderer Auffassung und sieht es nicht zwingend erforderlich, die Mensen anzumelden.
Nun soll ich in einem Schreiben darlegen und sie quasi überzeugen, warum die Gewerbeanmeldungen doch erforderlich sind.

Gibt es Ausarbeitungen / Definiitonen etc., die belegen, d. Mensen gewerberechtlich angemeldet werden müssen?
Kann mir jemand weiterhelfen?  Danke  

Grüße aus dem verregneten Rostock



Gepostet am 18.09.2013 um 10:29 von:
Benutzer: A.Pohnke
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=85099#post85099


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