Forum-Gewerberecht

» einmaliger Verkaufsstand = Reisegewerbe? «

    , aus dem nebelverhangenen Ingolstadt.

Ein Hinweis auf die Gesetze ist noch keine Rechtsberatung, daher folgender Tipp:

Ein Verkaufsstand außerhalb der gewerblichen Niederlassung ist Reisegewerbe, da die [u]Kunden[/u] (Besucher des Einkaufszentrums) die Leistungen nicht bestellt haben. Der Erwerb einer Reisegewerbekarte für eine einmalige, kurzfristige Veranstaltung ist tatsächlich zu aufwendig und zu teuer.

Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung nach § 55 a Abs. 1 Nr. 1 GewO zu beantragen. Sie sollten bei der Gemeinde einen entsprechenden Antrag stellen.

Noch ein Veranstaltungshinweis: [url=www.deroktoberisteinefrau.de]Der Oktober ist eine Frau[/url], Ingolstädter Künstlerinnentage, eine Veranstaltung der Gleichsstellungsstelle der Stadt Ingolstadt. Das wär doch was für Sie!



Gepostet am 29.09.2006 um 10:41 von:
Benutzer: Ingolstadt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=8508#post8508


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