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[quote][i]Original von gmg[/i]
59 Spielhallen und Gaststätten kontrolliert

In der vergangenen Woche wurden insgesamt 59 Spielhallen und Gaststätten, in denen Spielautomaten aufgestellt sind, in Schorndorf, Winterbach, Urbach, Welzheim und Rudersberg kontrolliert. Von den 59 kontrollierten Betrieben wurden vier nicht beanstandet. In den übrigen 55 Betrieben kam es zu 131 Verstößen gegen Gesetze und Verordnungen, die beim Aufstellen und Betreiben eines Glücksspielgerätes wichtig sind. In allen 55 beanstandeten Betrieben stellten die Kontrolleure Verstöße gegen das Landesglücksspielgesetz von 2012 fest.

[URL=http://www.zvw.de/inhalt.schorndorf-59-spielhallen-und-gaststaetten-ko
ntrolliert.bb62e664-0ceb-436e-b3d6-c4982a31c9fa.html]Zur vollständigen Meldung geht es hier.[/URL]

Von 59 kontrollierten Betrieben wurden 4 Betriebe nicht beanstandet.
 Kopfkratz  

Grüße[/quote]

hi,

da sieht man mal wieder, welcher Schwachsinn von den Medien berichtet wird und auch hier kolportiert wird.

Zur Sache :

Auch 2 meiner Kunden waren bei dieser "Kontrolle" dabei.
Ihr Vergehen:

In beiden Betrieben war keine Kopie der "Geeignetheitsbestätigung" vorhanden - ein Schwerverbrechen !
Obwohl die zuständigen Mitarbeiter des Ordnungsamtes bei der "Kontrolle" mit anwesend waren (die Automaten stehen dort seit 10 Jahren) haben sie sich nicht entblödet den Gastwirten eine Ordnungswidrigkeit zu unterstellen.

Weiterhin war man fälschlicherweise der Meinung, dass der 3.Automat in der Gastronomie von den anderen beiden durch eine Trennwand abzutrennen sei.
Auch das ist falsch.

Wir freuen uns auf eine gerichtliche Klärung.


grüsse



Gepostet am 11.09.2013 um 20:04 von:
Benutzer: rosebud
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=84985#post84985


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