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» Aussetzung eines festgesetzten Marktes für ein Jahr «

Hallo zusammen,

ich hatte eine Anfrage hinsichtlich der Aussetzung eines festgesetzten Markts nach § 69 GewO für ein Jahr. Leider konnte ich keine explizite Regelung finden, die die Möglichkeit des Aussetzens für ein Jahr regelt. Müsste der Markt ggf. aufgehoben und dann wieder neu festgesetzt werden ?

Gruß aus dem LK ROW



Gepostet am 11.09.2013 um 11:28 von:
Benutzer: claysch
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=84974#post84974


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