Forum-Gewerberecht

» Änderung der Gewerbeordnung - § 34f GewO (AIFM-Umsetzungs-Gesetz) «

Ich habe eine Frage zur praktischen Umsetzung dieser Änderung:
Das BMWi hat ja empfohlen, die betroffenen Erlaubnisinhaber auf die Änderung aufmerksam zu machen (natürlich hat keiner von denen selbst nachgefragt) und eine entsprechende Erweiterung der Erlaubnis angeregt.
Wie sollte das jetzt konkret laufen, Informationsschreiben mit beiliegendem neuen Antrag nach neuem Recht?  Lesen   Und dann die Ausstellung einer neuen Erlaubnis, natürlich ohne nochmalige Vorlage von weiteren Unterlagen (meine Betroffenen haben alle die "richtige" Versicherung)?

Danke für entsprechende Tips...



Gepostet am 09.09.2013 um 16:26 von:
Benutzer: j.bollinger
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=84929#post84929


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