Forum-Gewerberecht

» Jahrelang Negativerklärungen nach § 16 MabV akzeptieren? «

Ihr Unternehmen müsste ja jahrelang zumindest so genannte Negativerklärungen abgegeben haben. Wir haben dazu ein Formular herausgegeben. Darin bestätigt das Unternehmen keine erlaubnisbedürftigen Tätigkeiten ausgeübt zu haben. Wenn Sie auch eine solche NE abgegeben haben, hätten Sie über über Jahre hinweg wiederkehrend die Behörde vorsätzlich angelogen. Außerdem haben Sie Geld für den Prüfer gespart. Das Bußgeldrecht kennt eine Regelung wonach das Bußgeld höher liegen soll als das, was durch die Tat unrechtmäßig erlangt (hier eingespart) worden ist. Ich würde deswegen zu einem Bußgeld in vierstelliger Höhe tendieren und zudem gegenüber der IHK Zweifel an der Zuverlässigkeit geltend machen.



Gepostet am 09.09.2013 um 15:48 von:
Benutzer: Civil Servant
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