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Hallo HBinder,

herzlichen Dank für die Antwort. Uns ist schon bewusst, dass diese Pflicht besteht. Da gibt es auch nichts zu entschuldigen. Nur zur Erklärung, dass hatte eben unser Steuerberater immer erledigt.

Jetzt habe ich zumindest mal eine Meinung. Gibt es auch noch eine andere, wo das nicht so hart geandet wird? Gerade der Abspruch wegen Zuverlässigkeit finde ich wegen so etwas schon extrem. Gerade unter dem Gesichtspunkt, dass Makler und Darlehensvermittler seit 2005 sowas gar nicht mehr einreichen müssen.

Sind die Gewerbeämter nach Einführung des 34 f jetzt überhaupt noch zuständig, bzw. gibt es überhaupt noch eine Rechtsgrundlage für ein rückwirkendes Bußgeld?

Schöne Grüße nach Baden Württemberg

Frank aus Bayern



Gepostet am 09.09.2013 um 15:23 von:
Benutzer: Frank aus Bayern
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