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» Prüfberichte nachreichen? «

Hilferuf aus Bayern,

liebe Forenmitglieder. Da ich den Eindruck habe, dass hier geballte Kompetenz vertreten ist, hoffe ich hier Unterstützung zu bekommen.

Kurze Schilderung des Sachverhaltes:

Wir sind eine GmbH die den 34 c u.a. für Kapitalanlagenvermittlung besitzt und seit 30 Jahren am Markt tätig ist. Wir haben nun den 34 f beantragt und mussten um die alte Hasenregelung in Anspruch nehmen zu können, die lückenlosen Prüfberichte 2006 bis 2011 vorlegen. Mit Erschrecken haben wir festgestellt, dass wir seit 2001 (nach einem Steuerberaterwechsel) keine Prüfberichte angefertigt und damit auch nicht beim Gewerbeamt abgegeben haben. Diese wurden von dort auch nie angefordert. Wir haben von einem zugelassenen WP diese Berichte nun erstellen lassen. Er war einen ganzen Tag bei uns im Haus und hat geprüft - keine Beanstandung. Genutzt hat uns das für die Zulassung nichts, denn inzwischen (entgegen vorheriger Aussage auf Merkblatt der zuständigen IHK) hat ein Bund-/Länderausschuss bestimmt, dass die Berichte auch rechtzeitig beim Gewerbeamt abgegeben sein mussten.

Was uns jetzt neben der Ablehnung der IHK zusätzlich beschäftigt ist die Tatsache, dass wir unwissentlich ordnungswirdrig gehandelt haben.

Macht es Sinn, diese nun ja vorhandenen Prüfberichte beim Amt nach zu reichen um da beruhigt zu sein?
Müssen wir mit einem Bußgeld wegen verspäteter Einreichung der Prüfberichte rechnen oder ist man bei Verspätung eher gnädig? Haben Angst vor der 200 € Grenze wegen Meldung an das Bundeszentralregister. Wir hatten noch nie ein Problem mit irgend etwas.

Kann so etwas wirklich die Unzuverlässigkeit eines Unternehmens, dass 30 Jahre unbeanstandet sauber gearbeitet, hat in Frage stellen?

Ich wäre ganz arg über ein paar Meinungen, Stellungnahmen etc, aus dem Forum dankbar.

Schöne Grüsse aus Bayern

Frank



Gepostet am 09.09.2013 um 13:03 von:
Benutzer: Frank aus Bayern
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=84921#post84921


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