Forum-Gewerberecht
» Anbringung von Namen und Firma § 15 GewO «
HAllo aus Kamenz,
nach § 15a Abs. 3 Satz 2 GewO müssen juristische Personen (und eine solche ist die GmbH) ihre Firma anbringen. Der Name des Geschäftsführers ist nicht gefordert. Der Geschäftsführer ist selbst auch kein Gewerbetreibender, so dass Abs. 1 auf ihn nicht angewendet werden kann.
Schöne Grüße
Th. Mischner
Gepostet am 28.09.2006 um 16:46 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
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