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» Anbringung von Namen und Firma § 15 GewO «
Einen schönen guten Tag zusammen!
Ist es richtig, dass eine GmbH den Namen der GmbH sowie einen Vor- und den Nachnamen des Geschäftsführer lesbar anbringen muss?
Meiner Meinung nach besagt der § 15a I und III GewO das nicht so deutlich, aber es würde Sinn machen, auf jeden Fall den Namen des Geschäftsführers mit anbringen zu müssen.
Wenn sich hierzu jemand äußern würde, wäre ich sehr froh.
Vielen Dank schonmal und herzlichen Gruß aus Overath
Katrin Pütz
Gepostet am 28.09.2006 um 16:27 von:
Benutzer: K. Pütz
Der Original-Beitrag :
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