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» einmaliger Verkaufsstand = Reisegewerbe? «

Hallo,

folgendes Problem, bzw. Frage. Ich habe momentan ein stehendes Gewerbe, bzw. 2 Gewerbescheine. Einmal arbeite ich von zu Hause aus und dann habe ich in einer Kirchgemeinde einen kleinen Stand, wo ich Bücher, Ansichtskarten etc., vor allem bei Veranstaltung anbiete. (unselbständige Zweigstelle) Jetzt hat die Gemeinde vor in einem Einkaufscenter in der Nähe der Kirche einen Stand vor der Weihnachtszeit zu machen (höchstens 1-2 Tage) wo sie verschiedene kleine Hefte verschenkt und mit den Leuten reden möchte. Nun wurde ich gefragt, ob ich mich nicht mit hinstellen könnte um Weihnachtskarten etc. zu verkaufen.

Da ich mir unsicher war, wie das mit dem Gewerbeschein ist rief ich beim Gewerbeamt an und bekam die Auskunft das es ein Reisegewerbe sei, daraufhin bin ich zum Gewerbeamt zum Anmelden. Dort erfuhr ich erst wie teuer ein Reisegewerbeschein ist und meinte dann, dass sich das nicht lohnt für einen Tag. Daraufhin meinte die Sachbearbeiterin, wenn es eh nur eine einmalige Sache ist, wäre es kein Reisegewerbe und eine weitere Anmeldung sei nicht von Nöten.

Im Internet habe ich jetzt noch einiges gelesen, aber so richtig keine Antwort gefunden, welche Auskunft die richtige ist. Etwas stutzig gemacht hat mich nur folgender Satz: "Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig [u]ohne vorhergehende Bestellung[/u] außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§ 42 [Absatz 2] GewO) oder ohne eine solche zu haben....."
Kann es sein, dass die Sachbearbeiterin deshalb auch sagte dass ich keine weitere Anmeldung benötige, da ich im Gespräch das mit der Kirche erwähnte und das als "Bestellung" gilt?

Wäre sehr dankbar, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte!



Gepostet am 28.09.2006 um 16:16 von:
Benutzer: Oktober
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