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Ich würde eine Zuverlässigkeitsprüfung vAw erwägen.

Von ihm neue Unterlagen zu verlangen halte ich für problematisch, denn unsereins überprüft ja auch die aktiven Makler nicht wiederkehrend. Da kann man ja auch nicht ausschließen, dass sich später Unzuverlässigkeit einstellt und zu glauben, dass die Justiz nach Nr. 39 MiStra automatisch informiert ist ja ein Trugschluss. Das Amtsgericht (Insolnez- u. Vollstreckungsgericht) meldet sich bei den aktiven Maklern auch nicht von alleine. Nur das FA wird u. U. von sich aus aktiv.

   



Gepostet am 28.08.2013 um 17:03 von:
Benutzer: Civil Servant
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