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 Moin    Moin  

in meinem Fall geht es nicht um eine RGK sondern um eine Maklererlaubnis.

Ein Makler hat im Jahr 1996 eine Erlaubnis von uns erhalten. 1998 hat er sein Gewerbe als Makler abgemeldet, da es sich nicht mehr lohnte.

Gestern habe ich von ihm einen Anruf erhalten, dass er wieder als Makler tätig werden möchte. Die alte Maklererlaubnis hat er mit zukommen lassen.

Eine Maklererlaubnis ist personebezogen und gilt ein Leben lang.

Meines Erachtens kann er mit dieser Erlaubnis wieder als Makler tätig werden. Kann ich jedoch aufgrund der langen Zeit zwischen Gewerbeabmeldung 1998 und Gewerbeanmeldung 2013 Führungszeugnis sowie Gewerbezentralregister vom Makler verlangen?

Gruß



Gepostet am 28.08.2013 um 15:58 von:
Benutzer: Emsland
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