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» Widerruf Erlaubnis 34c, 34d «

 Moin   und     Ihr Allwissenden...

ich habe eine Frage zu folgendem Thema:

Ein Gewerbetribender wurde wegen Betruges zur einer rechtskräftigen freiheitsstrafe verurteilt. Er besitzt Erlaubnisse nach §§ 34c, § 34d GewO und hat zudem gewerbliche Tätigkeiten angemeldet, die keiner Erlaubnis bedürfen. Außerdem hat er einen Antrag für den § 34f GewO gestellt.

Wie verfahre ich jetzt am besten?
Ich höre Ihn an zum Widerrufsverfahren der beiden Erlaubnisse, zeitgleich höre ich Ihn an zur versagung der § 34f-Erlaubnis. Nachdem könnten dann die Erlaubnisse (34c+d) widerrufen werden und der 34f versagt. Danach noch eine Anhörung zur Gewerbeuntersagung der sonstigen gewerblichen Tätigkeiten? Für den 34d ist ja normalerweise die IHK zuständig, wie ist diese davon zu informieren?
Es ist mir alles etwas suspekt, wie der § 35 GewO und der § 49 VwVfG in Einklang zu bringen ist.  Wand  

Für Hilfe und Ratschläge wäre ich sehr dankbar.



Gepostet am 22.08.2013 um 10:58 von:
Benutzer: MarcioGR
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