Forum-Gewerberecht

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soweit ich weiß ist es auf jedenfall auch eine steuerrechtliche Frage. Genauso wie wenn man als Händler auf einer Messe im ausland ausstellt/verkauft, müssten eigentlich dann auch hier die Umsätze im Land des Verkaufes versteuert werden, wozu du eigentlich ein polnisches Gewerbe benötigen würdest.
Ich kann mich aber auch irren, vorallem wegen der Tatsache, dass es um eine "vorerst" einmalige Handlung geht.

Genaueres wirst du vermutlich am ehesten über deinen Steuerberater, dein Gewerbeamt oder ggf. einen Fachanwalt für Steuerrecht bzw. Gewerberecht (z.B. [URL=http://www.steuerrecht-steuerstrafrecht.de/]hier[/URL]) in Erfahrung bringen müssen.



Gepostet am 16.08.2013 um 10:53 von:
Benutzer: Schellen
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