Forum-Gewerberecht

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Hallo Herr Land,

das EGovG in Bezug auf die Gewerbemeldung, speziell auf elektronische Formulare die nun ohne Unterschrift übermittelt werden können, ist eventuell auch ein Interessantes Thema für die Tagung.

Ein Beispiel aus Hessen, hier soll das Gewerbeformular zukünftig um folgenden Text ergänzt werden:

„Im Falle der elektronischen Versendung ist eine Unterschrift nicht erforderlich. Der/Die Gewerbeanzeigende erklärt ausdrücklich, dass er/sie mit der im Formular bezeichneten Person identisch ist und dass bei einem Missbrauch der Urheberschaft eine strafrechtliche Verfolgung nach § 269 des Strafgesetzbuches erfolgen kann."



Gepostet am 15.08.2013 um 15:49 von:
Benutzer: Hoordak
Der Original-Beitrag :
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