Forum-Gewerberecht

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Hallo,

die Vermietung der Jurte (ich nehme an, an Dritte) sowie die Planung und Durchführung von Veranstaltungen sind für mich stehendes Gewerbe. Wenn man denjenigen für Vorträge buchen kann (mal die Jurte außen vorgelassen), ist die Vortragstätigkeit auch stehendes Gewerbe.

Wenn er mit der Jurte umherzieht und mal hier mal dort seine Vorträge hält, kommt es meiner Meinung nach darauf an, ob er (1.) von einem Veranstalter gebucht wurde und dieser ihn für seine Vortragstätigkeit entlohnt oder (2.) er von einem Veranstalter gebucht wurde, aber die Vortragsbesucher an ihn jeweils Eintritt bezahlen müssen oder (3.) er einfach seine Jurte aufbaut, ohne gebucht zu sein und die Vortragsbesucher ebenfalls jeder Eintritt bezahlen.

In Fall (1.) stehendes Gewerbe, weil er bestellt wurde und die Zuhörer als Endkunden keine Eintritt bezahlen und somit keine Geschäftsbeziehung zu ihm unterhalten.
In Fall (2.) Reisegewerbe, weil es zu einer entgeltlichen Geschäftsbeziehung mit den Vortragsbesuchern kommt, für die er ohne vorhergehende Bestellung tätig wird. Deshalb Reisegewerbekarte erforderlich.
In Fall (3.) Reisegewerbe aus demselben Grund wie bei (2.), weil es zu einer entgeltlichen Geschäftsbeziehung mit den Vortragsbesuchern kommt, für die er ohne vorhergehende Bestellung tätig wird. Deshalb Reisegewerbekarte erforderlich.

Ich hoffe, meine Ausführungen helfen weiter.

Grüße
HBinder



Gepostet am 13.08.2013 um 14:14 von:
Benutzer: HBinder
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