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Hallo zusammen,

mir stellt sich die Frage, ob die Tätigkeit als Pflegeberater ein anzeigepflichtiges Gewerbe darstellt. Nachdem mir vorliegenden Fall erfolgt die Pflegeberatung durch eine Person, die nicht bei einer Pflegekasse angestellt ist.

§ 6 GewO kommt hier nicht in Betracht. Es handelt sich meiner Meinung nach um keine Tätigkeit als Rechtsbeistand. Als freier Beruf dürfte diese Tätigkeit ebenso nicht einzustufen sein.

Ich bin der Auffassung Gewerbeanmeldung erforderlich. Leider greifen die gängigen Kommentare diese Tätigkeit nicht auf. Deshalb bitte ich um eine Einschätzung hier im Forum.

Einen schönen Abend
HBinder



Gepostet am 12.08.2013 um 17:03 von:
Benutzer: HBinder
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=84607#post84607


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