Forum-Gewerberecht

» Prostitution «

Hallo,

ich denke es wird schwierig, die Gewerbeanmeldung abzulehnen, da die Dame die Prostitution nicht am Wohn-/Betriebssitz ausübt, sondern beim "Kunden" in dessen Wohnung, Hotelzimmer etc.

Von ihrer Wohnung aus wird wohl lediglich eine (telefonische?) Terminabsprache stattfinden.

Gruß

SteBa



Gepostet am 07.08.2013 um 13:23 von:
Benutzer: SteBa
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=84553#post84553


Beitrags-Print by Breuer76