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Huhu,

ich muss den Thread ausgraben weil ich nun vor einem ähnlichen Problem stehe.
Eine Dame hat gestern eine Gewerbeanmeldung abgegeben mit der Tätigkeit "Erotische Massagen und mehr". Auf Nachfrage bestätigte sie dass sie Massage mit Happy End meint. Sie würde die Massagen aber niemals zu Hause (wo auch der Betriebssitz sein soll) ausführen sondern immer beim Kunden.
Mir geht es jetzt um zwei Dinge:
1. Ist es immer noch so, dass Prostitution kein Gewerbe i.S.d. GewO ist und deswegen nicht angemeldet wird? Meine letzte Info die ich habe ist von 2009.
2. Wir haben eine Sperrbezirksverordnung. Die Wohnung der Dame liegt im Sperrbezirk. Könnte man auch auf diesem Weg die Gewerbeanmeldung zurückweisen?

Grüße von den Fildern



Gepostet am 07.08.2013 um 08:57 von:
Benutzer: Motcha
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=84543#post84543


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