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VGH bestätigt bay.sperrzeiten nach neuem glücksp.-staatsv.



Bayern: VGH bestätigt Augsburgs Sperrzeit für Spielhallen
Augsburg - Spielhallen in Augsburg müssen weiterhin von 3 bis 9 Uhr geschlossen bleiben - und demnächst womöglich auch in anderen Städten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat eine Normenkontrollklage von Spielhallenbesitzern verworfen und damit die Sperrzeitverordnung der Stadt Augsburg bestätigt. Das Urteil vom 23. Juli könnte wegweisend sein: Augsburg hatte nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags zum 1. Juli 2012 als erste bayerische Kommune eine eigene kommunale Sperrzeitregelung verabschiedet. Durch den Erfolg vor dem VGH könnten nun weitere Städte nachziehen. Nach Angaben des Augsburger Ordnungsreferenten Volker Ullrich haben bereits Ordnungsreferenten anderer Großstädte ihr Interesse an dem Urteil bekundet. Für alle Spielhallen Bayerns gilt von 3bis 6 Uhr eine gesetzlich festgesetzte Sperrzeit, diese wurde in Augsburg mit einstimmigem Stadtratsbeschluss bis 9 Uhr erweitert. Ullrich:


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[URL]http://www.sueddeutsche.de/C5h386/1463067/VGH-bestaetigt-Augsburgs-Spe
rrzeit-fuer-Spielhallen.html[/URL]



Gepostet am 06.08.2013 um 08:50 von:
Benutzer: petergaukler
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