Forum-Gewerberecht

» Jahrelang Negativerklärungen nach § 16 MabV akzeptieren? «

Oh, wie ist das ärgerlich!!
Ja klar, § 18 MaBV ist ab 01.01.2013 ja gar keine Rechtsgrundlage mehr für ein Bußgeld gegen einen Finanzanlagenvermittler.

Die IHK hat die § 34f Erlaubnis meines wissens schon erteilt.

Frustrierte Grüße

Regina Runge



Gepostet am 16.07.2013 um 15:35 von:
Benutzer: Runge
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=84183#post84183


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