Forum-Gewerberecht

» Jahrelang Negativerklärungen nach § 16 MabV akzeptieren? «

Hallo Frau Runge, dieser Fall schlägt ja dem Faß den Boden aus. Das ist ja sowohl vom Gewerbetreibenden als auch von dem RA eine Dreistigkeit hoch zehn. Also nach OWiG kann das nicht mehr geahndet werden, da uns ja zum 01.01.2013 die Rechtsgrundlage genommen wurde. Ich würde aber auf alle Fälle über die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden sehr laut nachdenken, und aus diesem Grund den Antrag nach § 34 f GewO versagen. Die Erlaubnis nach § 34 c (Finanzanlagen) ist ja per Gesetz sowieso zum 02.07.2013 erloschen. Viele Grüße aus Sachsen. Ina Scholz



Gepostet am 16.07.2013 um 12:55 von:
Benutzer: Ina Scholz
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=84176#post84176


Beitrags-Print by Breuer76