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» Jahrelang Negativerklärungen nach § 16 MabV akzeptieren? «

Hallo,

hier hätte ich auch noch mal eine Frage:  Kopfkratz  
Kann ich den zitierten § 18 MaBV überhaupt noch anwenden für die § 34f-Leute? Dieser bezieht sich doch auf § 16 Abs.1 S.1 MaBV und dieser wiederum auf § 34 c Abs.1 S.1 Nr.3 (Bauträger und Baubetreuer).

Ich hatte vor einigen Tagen auch über ein Bußgeld für einen verspäteten Prüfbericht (kein Bauträger und Baubetreuer) nachgedacht und mich dann dagegen entschieden. Derjenige brauchte meine Eingangsbestätigung für die § 34f-Erlaubnis bei der IHK.

Viele Grüße, BeC



Gepostet am 16.07.2013 um 12:45 von:
Benutzer: BeC
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