Forum-Gewerberecht

» Jahrelang Negativerklärungen nach § 16 MabV akzeptieren? «

Dort heißt es:

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 144 Abs. 2 Nr. 6 der Gewerbeordnung handelt, wer
...
12.
entgegen § 16 Abs. 1 Satz 1 oder 2 einen Prüfungsbericht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig [B]oder eine dort genannte Erklärung[/B] nicht, [B]nicht richtig[/B] oder nicht rechtzeitig vorlegt ...



Gepostet am 16.07.2013 um 10:35 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=84161#post84161


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