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» Jahrelang Negativerklärungen nach § 16 MabV akzeptieren? «

Hallo @ Civil Servant,
Danke für die schnelle Antwort. Mein Problem ist bloß, dass die "Abgabe unrichtiger Erklärungen nicht als OWi-Tatbestand im § 18 MaBV genannt ist. Muss ich da über "nicht rechtzeitig" oder "nicht vollständig" gehen?Oder wäre das vielleicht sogar eine Straftat?

Regina Runge



Gepostet am 16.07.2013 um 10:24 von:
Benutzer: Runge
Der Original-Beitrag :
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