Forum-Gewerberecht
» Jahrelang Negativerklärungen nach § 16 MabV akzeptieren? «
Ich würde die Abgabe der falschen NE bebußen und zwar saftig.
Bezüglich der Erlaubnis nach § 34f würde ich dessen Zuverlässigkeit in Frage stellen, denn in vorliegenden Fall wurde die Behörde fortgesetzt und vorsätzlich getäuscht!
Gepostet am 16.07.2013 um 10:16 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=84159#post84159
Beitrags-Print by Breuer76