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» Jahrelang Negativerklärungen nach § 16 MabV akzeptieren? «

Ich würde die Abgabe der falschen NE bebußen und zwar saftig.

Bezüglich der Erlaubnis nach § 34f würde ich dessen Zuverlässigkeit in Frage stellen, denn in vorliegenden Fall wurde die Behörde fortgesetzt und vorsätzlich getäuscht!



Gepostet am 16.07.2013 um 10:16 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=84159#post84159


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