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» Jahrelang Negativerklärungen nach § 16 MabV akzeptieren? «

Guten Morgen ins Forum,

ich habe hier einen Strategen, der über mehrere Jahre Negativerklärungen nach § 16 MaBV abgegeben hat. Um in den Genuss der vereinfachten Voraussetzungen für den neuen § 34 f (zuständig dafür ist bei uns die IHK) zu gelangen, ist ihm eingefallen, dass er doch entsprechende Tätigkeiten ausgeübt hat.

In der Foge hat ein Rechtsanwalt einen "zusammengefassten rückwirkenden Prüfungsbericht für die Jahre 2006 bis 2012" hier vorgelegt. Der Rechtsanwalt war aber kein geeigneter Prüfer im Sinne des § 16 Abs. 3 MaBV.

Da ich den guten Mann jetzt nicht so einfach damit durchkommen lassen wollte, habe ich ein Bußgeld ins Auge gefasst. Wenn ich das richtig gelesen habe, ist die Abgabe unrichtiger Erklärungen aber kein OWi-Tatbestand nach § 18 Abs. 1 Ziff 12. Oder kann ich nur ahnden, dass er die erforderlichen Prüfberichte nicht rechtzeitig abgegeben hat?

Wie seht ihr denn das Verhalten des Rechtsanwaltes? Auf Nachfrage dachte er angeblich, dass er solche Prüfberichte abgeben dürfte.

DAnke für eure Hilfe!

regina Runge



Gepostet am 16.07.2013 um 09:35 von:
Benutzer: Runge
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