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» Führt ein Strafbefehl zu einer möglichen Ablehnung? «

Hallo TK,

nicht der Strafbefehl ist Grundklage einer Ablehnung, sondern die zgrunde liegende Tat(en).
Wenn der Strafbefehl schon 5 Jahre alt ist, ist die Tat noch länger her.
Offensichtlich war die Tat auch nicht so schwer, dass es zu einer Anklage kam.

Wenn seit dieser Tat nichts mehr vorkam, kann die Zukunftsprognose nicht negativ sein; dem Antrag ist zu entsprechen.



Gepostet am 12.07.2013 um 12:43 von:
Benutzer: wyhlmaus50
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