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» Führt ein Strafbefehl zu einer möglichen Ablehnung? «

 Moin  

Ablehnungen von Anträgen sollten die ultima ratio sein.

Hat er nur den Auftrag entgegengenommen, tatsächlich aber noch keinen Käufer gesucht, liegt möglicherweise noch nicht einmal eine Owi vor. Dann ist sicherlich zu erteilen, soweit sonst nichts bekannt wird.

Wenn eine Owi vorliegt, sollte diese auch gesahndet werden. Dennoch würde ich dann erteilen.

Owis lassen nur dann einen Gewerbetreibenden als unzuverlässig erscheinen, wenn ihre Häufung einen Hang zur Missachtung öffentl.-rechtl. Vorschriften erkennen lassen. Diese Aussage gilt für einen Gewerbetreibenden, der bereits befugt oder erlaubt tätig ist.

Ich würde aber trotzdem nicht versagen aber ahnden, soweit Owi vorliegt.

Nicht ganz unwichtig dabei: Ist er von selbst zur Antragstellung erschienen oder musste er aufgefordert werden?

Gruß aus Mittelhessen
   
Frank Schuster



Gepostet am 12.07.2013 um 10:08 von:
Benutzer: Civil Servant
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