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 Danke   für die Blumen,

was die Namensgebung anbetrifft, sehr ich noch ein kleines Problem. Werden Phantasiebezeichnungen für eine GbR gewählt und im Geschäftsverkehr verwendet, sind wir schnell im Bereich des Firmenmissbrauchs:

[I]§ 37 HGB(1) Wer eine nach den Vorschriften dieses Abschnitts ihm nicht zustehende Firma gebraucht, ist von dem Registergericht zur Unterlassung des Gebrauchs der Firma durch Festsetzung von Ordnungsgeld anzuhalten.[/I]

Ich habe meine nachgeordneten Kommunen immer dazu angehalten im Feld 1 keine solche Phantasie-Bezeichnungen einzutragen oder zumindest auf § 37 HGB hinzuweisen, denn Ihr wisst ja, wie die Kundschaft tickt: "Aber die Gemeinde hat mir das doch erlaubt ...!"

Ein schönes und     Wochenende allerseits
   
Frank Schuster



Gepostet am 05.07.2013 um 11:30 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
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