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für die Blumen,
was die Namensgebung anbetrifft, sehr ich noch ein kleines Problem. Werden Phantasiebezeichnungen für eine GbR gewählt und im Geschäftsverkehr verwendet, sind wir schnell im Bereich des Firmenmissbrauchs:
[I]§ 37 HGB(1) Wer eine nach den Vorschriften dieses Abschnitts ihm nicht zustehende Firma gebraucht, ist von dem Registergericht zur Unterlassung des Gebrauchs der Firma durch Festsetzung von Ordnungsgeld anzuhalten.[/I]
Ich habe meine nachgeordneten Kommunen immer dazu angehalten im Feld 1 keine solche Phantasie-Bezeichnungen einzutragen oder zumindest auf § 37 HGB hinzuweisen, denn Ihr wisst ja, wie die Kundschaft tickt: "Aber die Gemeinde hat mir das doch erlaubt ...!"
Ein schönes und
Wochenende allerseits
Frank Schuster
Gepostet am 05.07.2013 um 11:30 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
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