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» GbR mit vielen Gesellschaftern «

Von der Verpflichtung zur Anmeldung aller Gesellschafter kann man nach meinem Dafürhalten in der Tat abweichen, wenn nur einem von 20 tatsächlich die Vertretungsberechtigung obliegt. In solchen Fällen sollte allerdings auch ein Gesellschaftsvertrag vorliegen, der entsprechendes regelt. Bei einer derart großen GbR würde ich es glatt für plausibel halten, dass nicht alle vertretungsberechtigt sind.



Gepostet am 03.07.2013 um 16:51 von:
Benutzer: Civil Servant
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