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» wusste nicht das mein gewerbe abgemeldet wurde.. «

Hallo,

nehmen Sie mit dem bisher für Sie zuständigen Ordnungsamt Kontakt auf. Normalerweise werden Gewerbebetriebe nur unter engen Voraussetzungen von Amts wegen abgemeldet. Wenn Sie die alte Betriebsstätte aufgegeben haben und auch ihr Verpächter nicht mehr weiß wo Sie sich aufhalten und Sie sich auch beim Einwohnermeldeamt nicht umgemeldet haben, läge so ein Fall vor?

Was heißt Rechnungen geschrieben? Ist das erfolgt für zurückliegende bereits erbrachte Tätigkeiten oder sind sie wieder richtigt tätig geworden, haben also Dientsleitungen erbracht oder Waren verkauft?

Eine Gewerbe lässt sich - nein es muss - jederzeit wieder, soweit es ausgübt wird, angemeldet werden.

Zum Austausch der Gewerbeämter untereinander kann ich nichts sagen.

Mit freundlichen Grüßen

CS



Gepostet am 01.07.2013 um 17:13 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
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