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Hallo alle zusammen,

bei uns gibt es zum Thema Tierheilpraktiker nun folgendes Problem.
Eine Frau kam im Zuge einer Gewerbeummeldung zu uns, u.a. ist sie als Tierheilpraktikerin tätig. Dies ist nicht als Heilprkatikerin gleich zu setzen. Der Kommentar zur Gewerbeordnung gibt keine eindeutige Antwort auf die Frage - Freiberuf oder Gewerbe?
Nach einigen Internetrecherchen kommt man immer wieder auf die Problematik zurück, denn alle Verbände der Tierheilpraktiker bezeichnen den Beruf als eine freiberufliche Tätigkeit, die nach § 6 GewO nicht anmeldepflichtig ist, aber einige Seiten schlüsseln den Beruf über die § 15 und 18 EStG als ein Gewerbe ein.

Wie verfahrt Ihr? Meldet Ihr Tierheilpraktiker an und wenn ja mit welche Begründung?

Meiner Meinung nach ist es ein Gewerbe, da sich jeder Tierheilpraktiker nennen kann, eine Erlaubnis nicht erforderlich ist und man auch keine Prüfung ablegen muss. Es gibt Seminare und eine Art Ausbildung und man kann sich am Ende prüfen lassen, aber ist dies ausreichend um dies als Freiberuf zu deklarieren?

Über Eure Antworten freue und bedanke ich mich im Voraus.

Liebe Grüße



Gepostet am 01.07.2013 um 07:01 von:
Benutzer: A.Dietze
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=83678#post83678


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