Forum-Gewerberecht

» 2013-02-26 Änderung der Spielverordnung - Wie geht es weiter? «

[B]BR-Drs. 437/13 [/B]
S. 35

Zitat on
Mit dem personenungebundenen Identifikationsmittel (Spielerkarte) sollen die Einhaltung des Jugendschutzrechts gewährleistet und die Mehrfachbespielung von Geldspielgeräten verhindert werden. Der Bundesregierung ist bewusst, dass derJugend- und Spielerschutz mit dem Einsatz einer personengebundenen Spielerkarte, die die Speicherung personengebundener Daten ermöglicht,noch besser gewährleistet werden kann. Die Entwicklung dieser Karte bedarf jedoch zunächst der Klärung datenschutzrechtlicher und technischer Fragen, ein derartiges System muss wirtschaftlich tragbar sein und darf keine Maßnahmen zulassen,die wiederum den Spielerschutz gefährden (keine Ermittlung des Spielverhaltens „PlayerTracking“). Wenn ein tragfähiges Ergebnis vorliegt, kann die personengebundenen Karte in der Gewerbeordnung und der Spielverordnung verankert werden.

An der Entwicklung solcher Geräte wird unter der Federführung des Bundesinnenministeriums - natürlich in Verbindung mit dem BMWi und der PTB - bereits gearbeitet.

Grüße



Gepostet am 26.06.2013 um 17:27 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=83604#post83604


Beitrags-Print by Breuer76