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Hi aus Herzogenrath,

@ BürgerbüroAm

vielleicht hat die Kollegin aus Unkenntnis 2 Gewerbe angemeldet.

Du kannst wie meine Vorschreiber erklärt haben, aus dem Einzelunternehmen/der Einzelfirma ein e.K. machen ohne dass hier eine Gewerbeummeldung erforderlich ist.

Du kannst aber auch direkt ein e.K. oder eine e.Kfr. anmelden. Nur dann hast du z.B. beim Gewerbeprogramm m..... die Möglichkeit Angaben zur Handelsregistereintragung zu machen.



Gepostet am 26.06.2013 um 12:17 von:
Benutzer: Hartmut Fries
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=83591#post83591


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