Forum-Gewerberecht

» Gewerbemeldung e.K. «

Gewerberechtlich gesehen ist ein e.K. Einzelgewerbetreibender und als solcher auch zu behandeln. Zwei Meldungen sind hinfällig, es sei denn die Person betreibt zwei völlig unterschiedliche Gewerbe, davon eines mit Eintrag im HR und ein zweites ohne Eintrag.

Ich frage mich sogar, ob der e.K. im Gewerberegister eingetragen werden muss, denn im Feld 1 wird auch der Rechtsformenzusatz verlangt und ich bin mir nicht sicher, ob e.K. als Rechtsform zu bezeichnen ist. Ich bezweifle es eher. Ich denke das fängt erst bei der OHG auffwärts an.

Andererseits finde ich den Hinweis auf den e.K. in Feld 1 und inbesondere die HRA-Nr. im Feld 2 unschädlich.

Gruß von der Lahn
   
Frank Schuster



Gepostet am 26.06.2013 um 11:36 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
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