Forum-Gewerberecht

» 2013-02-26 Änderung der Spielverordnung - Wie geht es weiter? «

Hallo rosebud,

Du hast gefragt:

"hi,

habt ihr Lobbyisten ?

Womit habt ihr sie gekauft ?

grüsse "



Mitarbeiter von Behörden oder Sachverständige werden im Rahmen jeweiliger Zuständigkeiten zu Stellungnahmen aufgefordert.

Wenn man Stellungnahmen abgegeben hat, hat man
"alles getan, informiert, bewiesen, Gefahren aufgezeigt, Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt usw. "


dann muss man warten, ob diese Stellungnahmen von Behördenmitarbeitern oder Sachverständigen mehr ins Gewicht fallen, als z.B. die Darlegungen von Menschen, die sich auf "roten Teppichen" zur 60. Jahrfeier ablichten lassen.


VG
Meike



Gepostet am 26.06.2013 um 05:26 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=83579#post83579


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