Forum-Gewerberecht

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Hallo und schönen guten Tag,

ich möchte noch einmal das Thema Prostitution aus gewerberechtlicher Sicht diskutieren...

Folgender Fall:

Im Rahmen einer Kontrolle eines Bordelles werden eine deutsche, eine polnische und eine ukrainische Prostituierte aufgegriffen. Keine von diesen drei Prostituierten ist beim Bordellbetreiber sozialversicherungsrechtlich beschäftigt. Alle drei mieten für Ihre Dienstleistungen eines der bereitsstehenden Zimmer.

1. Handelt es sich um eine selbständige Tätigkeit?

2. Wie ist der o.g. Sachverhalt demzufolge ausländerrechtlich zu beurteilen?

3. Wie erfährt der Fiskus von der selbständigen Betätigung?

4. Wie kann das gewerbsmäßige Tun -auch zum Schutz der Prostituierten- überhaupt überwacht werden?

5. Was glauben Sie, wohin die millionenschweren Umsätze eigentlich fließen?

6. Könnte es nicht doch ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung sein?

7. Was spricht wirklich für und was gegen gegen eine Gewerbeanzeige nach § 14 GewO?

8. Müsste der Bund/Länderausschuss hier gegebenfalls nacharbeiten?


Gruß aus Eutin


Michael Bornhöft



Gepostet am 21.09.2006 um 16:43 von:
Benutzer: Bornhöft
Der Original-Beitrag :
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