Forum-Gewerberecht

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Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage, kann man, wenn man ein Gewerbe im EU Ausland angemeldet hat, an einem Wochenmarkt oder auch Trödelmarkt teilnehmen. Und falls ja, was muss ich mir vorlegen lassen bzw. was muss ich prüfen? Kann mir jemand eine Rechtsgrundlage nennen, wo ich dazu etwas finde?



Gepostet am 10.06.2013 um 12:12 von:
Benutzer: Hagen
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