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» Anerkennung Schulungsnachweise § 7 LGlüG B.-W. «

[quote][i]Original von rosebud[/i]
hi,

die Frage beantwortet sich aus dem bawü Landesglückspielgesetz.

§ 7, Abs.2 :

... durch eine in der Suchthilfe in BaWü tätige Einrichtung schulen zu lassen.

Nach meiner Kenntnis sind in der Suchthilfe nur die Caritas sowie diakonische Einrichtungen tätig, somit dürfen auch nur diejenigen schulen.


grüße[/quote]


Das gesetzt ist natürlich Schwachsinn wenn Mannes wörtlich liest und anwendet
Natürlich ist jedes Euro Ansässige unternehmen geeignet welche eine zulässige Schulung anbietet
Eine Einschränkung auf bw unternehmen werde von einem Euro Gericht ausgelacht werden



Gepostet am 08.06.2013 um 21:36 von:
Benutzer: immo2012
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=83028#post83028


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