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» Anerkennung Schulungsnachweise § 7 LGlüG B.-W. «

[quote][i]Original von rosebud[/i]
hi,

die Frage beantwortet sich aus dem bawü Landesglückspielgesetz.

§ 7, Abs.2 :

... durch eine in der Suchthilfe in BaWü tätige Einrichtung schulen zu lassen.

Nach meiner Kenntnis sind in der Suchthilfe nur die Caritas sowie diakonische Einrichtungen tätig, somit dürfen auch nur diejenigen schulen.


grüße[/quote]


RICHTIG
genau so ist die realität !

pg.



Gepostet am 08.06.2013 um 18:58 von:
Benutzer: petergaukler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=83027#post83027


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