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» Erteilt sich Gemeinde selbst die Marktfestsetzung? «

Selbstverständllch kann die Gemeinde einen Markt, den sie selbst veranstaltet, festsetzen.
Dann aber nicht als Bescheid = Verwaltungsaklt sondern als Internum.
Meist wird dies durch Satzung geregelt, in der auch die Markltordnung mit enthalten ist.



Gepostet am 05.06.2013 um 12:52 von:
Benutzer: wyhlmaus50
Der Original-Beitrag :
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