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Ein Flohmarkt im Büro?! Wie muss man sich das vorstellen?

Wenn der Vermieter Büroräume vermietet und dort findet eine Marktveranstaltung statt, kann das ein Verstoß gg. den Mietvertrag sein mit entsprechenden Folgen (Unterlassungsanspruch, Kündigung). Wenn Sie die Räume wirklich längerfristig nutzen wollen, sollten Sie den Mieter nicht im Unklaren lassen.

Weiterhin kann auch Baurecht tangiert sein. U.U. lässt das Bauordnungsrecht die Nutzung der Büros für einen Markt nicht zu. Das sollte mit der unteren Bauaufischtsbehörde geklärt werden.



Gepostet am 29.05.2013 um 11:52 von:
Benutzer: Civil Servant
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